Wie sich Mitarbeitende und Gründer bei neuland in einem ungewöhnlichen Modell die Macht, die Verantwortung und den Erfolg teilen
Wer entscheidet in deutschen Betrieben über den Kurs, der eingeschlagen wird? Und wer profitiert unmittelbar von erzielten Gewinnen? Kein Geheimnis: In beiden Fällen sind es die Eigner, die Besitzer von GmbHs, die Aktionäre von Konzernen. Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland immer wieder Forderungen von Politikern unterschiedlicher Couleur, Mitarbeitende an den Unternehmen zu beteiligen, in denen sie arbeiten. In der Regel meint man damit die reine Erfolgsbeteiligung, also festgelegte Auszahlungen entsprechend dem erzielten Gewinn mittels “Genussrechten” oder der in Start-ups beliebten Form der “virtual shares”, bei denen Mitarbeitende in finanzieller Hinsicht so gestellt werden, als wären sie Gesellschafter:innen. In letzterer Variante partizipiert die Mitarbeiterschaft lediglich im Falle eines Unternehmensverkaufs.
Wirkliche Beteiligungen von Angestellten am stimmberechtigten Kapital sind sehr viel seltener; der Prozentsatz der deutschen Mitarbeitenden, die mit wenigstens einer Aktie oder einem Anteil am Arbeitgeber beteiligt sind, ist niedrig einstellig.
Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung (AGP) schätzt, dass, rechnet man alle Modelle zusammen, von den gut 39 Millionen Angestellten in Deutschland nur 1,3 Millionen Mitarbeitende der rund 700 börsennotierten Unternehmen und etwa 900.000 Beschäftigte der 2.000 mittelständischen Betriebe an ihren Unternehmen beteiligt sind. Zur Lage bei den Start-ups und kleineren Firmen gibt es keine Zahlen. Das ist anteilig deutlich weniger als in anderen europäischen Ländern.
neuland startete im Juli 2019 in einen Ideenprozess mit dem Ziel, einen Weg zu finden, die Mitarbeitenden substanziell an der Firma zu beteiligen.
Hintergrund war der Wunsch der sechs mitarbeitenden Gründer, einen Investor zu finden, der Anteile der Gesellschafter übernimmt und neuland auch inhaltlich weiter hilft – teils als Nachfolgeregelung für ausscheidende Gesellschafter, teils als strategischer Partner für Neukundenzugänge.
Dieser Plan wurde den Mitarbeitenden vorgelegt und nach kontroverser Diskussion verworfen, es begann daraufhin die Suche nach einem geeigneten Modell für die Mitarbeitendenbeteiligung.
In einer internen Abstimmung entschied sich die Belegschaft für ein Stiftungsmodell, bei dem eine neu zu gründende, von den Mitarbeitenden kontrollierte, Stiftung 11,6 Prozent der Anteile des Unternehmens von den mitarbeitenden Gesellschaftern erwirbt. Das Kapital dafür erhält die Stiftung aus Krediten (je hälftig von neuland selbst und einer Bank) – die Kredite werden zukünftig aus dem der Stiftung zustehenden Gewinnanteil der neuland GmbH abgetragen. Die Gründung der Stiftung erfolgte Ende 2020.
Diese Stiftung sitzt seither also – bildlich gesprochen – “am Tisch der Gesellschafter” und hat zudem ein Vorkaufsrecht auf Anteile ausscheidender Altgesellschafter. Überdies ist ihr Stimmgewicht in der Gesellschafterversammlung asymmetrisch festgelegt: Die Stiftung hält zwar derzeit nur 11,6 Prozent der Anteile, verfügt aber über 34,6% der Stimmen – damit ergibt sich eine Art “Drittelparität”: ein Drittel bei den Mitarbeitenden, ein Drittel bei den Altgesellschaftern, ein Drittel bei der nwu, einer Beteiligungsgesellschaft der Bremer Sparkasse, die seit Gründung an Bord ist. Die Gesellschafterversammlung bestimmt den oder die Geschäftsführer:in mit einer eher formalen Rolle und eine Geschäftsleitung, welche die operativen Geschäfte der neuland GmbH führt. Im letztgenannten Gremium sind Gesellschafter und Mitarbeitende vertreten.
Das ist die Kapitalseite: Die Mitarbeitenden kontrollieren über die Stiftung einen Anteil des stimmberechtigten Kapitals und können diese Anteile durch ihr Vorkaufsrecht erweitern und so im Zweifel den Verkauf von Teilen des Unternehmens an externe Investoren verhindern.
Das Gesellschaftsrecht ist eine harte Währung – künftig geht auch formell nichts mehr ohne die Mitarbeitenden; die Gesellschafter haben substanziell Macht aus der Hand gegeben; die bereits vorher teilweise gewährte Mitsprache ist nunmehr fest aus der Duldung der Gesellschafter genommen. Informell ist das schon lange so, bei neuland gibt es schon lange unterschiedliche Modelle einer “internen Demokratie”, etwa durch die aktive Mitarbeit von Kolleg:innen in Gremien der Geschäftsleitung, aber mit der Gründung der Stiftung hat sich dieser Wille auch rechtlich manifestiert.
Zur Mitsprache kommt die Erfolgsbeteiligung: Über die Firmenanteile hat die Stiftung automatisch ein Anrecht auf einen gleich hohen Gewinnanteil von 11,6%, daraus finanziert die Stiftung ihren Kredit. Bonuszahlungen für die Belegschaft im Erfolgsfall sind damit nicht abgegolten, sondern können trotzdem gezahlt werden.
Auf den ersten Blick ist dies ein komplexes Modell, das zu entwickeln nicht ganz einfach war – das aber die vielfältigen Interessen am besten austariert:
- Die Mitarbeitenden erhalten über ein rechtssicheres Konstrukt Anteile am Unternehmen.
- Die Mitarbeitenden erhalten eine starke Stimme in der Gesellschafterversammlung und Einblick in alle Entscheidungen.
- Die Mitarbeitenden erhalten einen substanziellen Gewinnanteil, um über das Gehalt hinaus am Erfolg von neuland zu partizipieren.
- Die Mitarbeitenden sind geschützt vor einer einseitigen Veräußerung von weiteren Gesellschafteranteilen an Außenstehende.
Die Altgesellschafter konnten im ersten Schritt Anteile veräußern und haben in der Stiftung einen potenziellen Käufer für weitere Anteile – ohne auf dem freien Markt einen Interessenten suchen zu müssen, der möglicherweise die Kultur verändert oder das Gleichgewicht im Unternehmen stört. Wobei das kein Automatismus ist – wenn die Stiftung ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt und andere Gesellschafter nicht interessiert sind, ist ein Verkauf auf dem freien Markt immer noch möglich.
Wie bei allen Konzepten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist das inhaltliche Ziel des neuland-Modells, langfristig den Bestand des Unternehmens zu sichern, indem es die Bindung hoch qualifizierter Mitarbeitender an die Firma fördert, die Identifikation mit den Zielen steigert und durch die Verteilung der Verantwortung und weitreichende Mitspracherechte eine hohe Akzeptanz für operative und strategische Richtungsentscheidungen erhält.
Der Zweck der Stiftung ist laut Satzung der Erhalt von neuland – und das ist ja das Ziel aller Beteiligten: das Unternehmen neuland mit seiner einzigartigen Kultur, seinem immensen wirtschaftlichen Erfolg und seiner Stellung im Markt zu erhalten, zu vergrößern und immer für alle Erfordernisse eines anspruchsvollen Marktes fit zu halten.
Das Modell hebt neuland aus der Vielzahl der Firmen heraus, die new work und andere moderne Formen der Arbeitsorganisation praktizieren – neuland adressiert aktiv eine Frage, die im blinden Fleck der new-work-Diskussion steht: Wie valide ist ein empowerment der Mitarbeitenden, wenn das Recht Mitsprache nur gewährt wird, während die Machtverhältnisse unverändert bleiben? Bei neuland ist diese Frage durch die Gründung der Stiftung nun im Grundsatz beantwortet – an der Ausgestaltung der Zusammenarbeit arbeiten alle zusammen, Tag für Tag.
Weiterhören? Maike und Jens sprechen im Kurswechsel-Podcast über das neuland-Modell und wie es dazu kam.